Arten von geschlossenen Fonds – eine Auswahl
Geschlossene Immobilienfonds[
Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, in der Regel in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte im In- und Ausland. Er ist damit Mitinhaber, also Unternehmer, mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der angestrebten Investitionshöhe, also z. B. dem Kaufpreis der Fondsimmobilie, wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben und der Anlegerkreis ist damit definiert. Geschlossene Immobilienfonds sind in der Regel in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) oder auch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes GbR organisiert. Bei Investitionen im Ausland können auch ausländische Rechtsformen genutzt werden. Der Anleger wird Gesellschafter, bei der KG also Kommanditist, sein Risiko ist auf die geleistete Einlage beschränkt. Der Anleger hat allerdings keinen Anspruch auf Rückgabe der Anteile und Auszahlung. Das wird innerhalb der Gesellschaft durch einen Gesellschafterbeschluss herbeigeführt. Bei geschlossenen Auslands-Immobilienfonds kommt der Anleger i. d. R. in den Genuss verschiedener steuerlicher Vergünstigungen durch sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die dem deutschen Anleger eine vorteilhafte Besteuerung im Investitionsland (Belegenheitsprinzip) ermöglichen. Zudem können oft ausländische Steuerfreibeträge genutzt werden. Geschlossene Fonds sind gesetzlich nicht geregelt, es ist allerdings seit dem 1. Juli 2005 durch die BaFin eine Prüfung der Emissionsprospekte erforderlich. Es gibt ein sehr breites Spektrum von Anbietern, die in verschiedenen Assetklassen (Immobilien, Schiffe usw.) aktiv sind. In den letzten Jahren ist neben einer stärkeren Regulierung des Marktes, eine Konzentration der Umsätze auf Fondsinitiatoren mit Bankenhintergrund und kapitalstarke Aktiengesellschaften zu beobachten. Parallel zur Entwicklung dieser Anlageform, hat die Rechtsprechung die Voraussetzungen und Haftungen für solche sog. Publikums-KGs immer weiter präzisiert und ausgebaut. Wesentlicher Bestandteil ist der Fondsprospekt (siehe auch Prospekthaftung). Werden die Mindestvoraussetzungen für den Inhalt und die Erstellung eines solchen Prospekts nicht erfüllt, so kommt es, entgegen der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der beschränkten Haftung zur sog. Durchgriffshaftungder Initiatoren (piercing the corporate veil). Grob gesagt ist dieRechtsfolge, dass die Initiatoren mit ihrem gesamten Privatvermögen für einen verursachten Schaden haften. Diese Änderungen waren notwendig geworden, nachdem immer mehr Anleger durch geschlossene Immobilienfonds geschädigt wurden (siehe auch Anlagebetrug). Häufig wurden solche Konstruktionen auch für sog. Verlustzuweisungsgesellschaftenverwendet. Dabei besteht der Hauptertrag darin, durch Zuweisungen vonVerlusten an den Kapitalanleger die persönliche Steuerlast zu drücken. Ein Verlust wird entweder durch Kreditzinsen oder hohe Investitionsabschreibungen, ähnlich wie bei Medienfonds, erreicht. Der Ertrag bestand also vor allem in der Ersparnis von Steuern. Das wiederum machte die Anlage nur für Spitzenverdiener interessant. Der Gesetzgeber hat dieses Schlupfloch jedoch geschlossen, so dass die Anlageform nun primär als renditeorientiert zu sehen ist. Im Jahr 2004 investierten die Deutschen knapp 3 Mrd. Euro ingeschlossene Immobilienfonds. Da die Fondsgesellschaften zusätzlich zudiesen Anlegergeldern auch noch Kredite aufnahmen, wurden von geschlossenen Immobilienfonds im Jahr 2003 mehr als 11 Mrd. € in Immobilien investiert, davon gut die Hälfte in Deutschland. Diese Zahlen belegen die enorme volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Investitionsform und die steigende Akzeptanz, insbesondere bei Institutionen und Privatanlegern.
SchiffsfondsBei Schiffsfonds oder auch Schiffsbeteiligungen handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Wie bei geschlossenen Fonds generell können Investoren/Anleger nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) der Schiffsgesellschaft beitreten. Nachdem genügend Anleger dem Fonds beigetreten sind und das notwendige Eigenkapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen.
MedienfondsMedienfonds sind geschlossene Fonds, mit denen Film- und Fernsehproduktionen finanziert werden. Der Anleger trägt mit seiner Investition zur Finanzierung bei und wird am Einspielergebnis beteiligt. Der Fonds besteht aus einer Gemeinschaft von Anlegern, die mit ihrem Kapital entweder Filme und/oder TV-Produktionen herstellen (Producer-Fonds) oder mit Filmlizenzen handeln (Leasing- oder Buyer-Fonds). Die beliebteste Rechtsform für einen Medienfonds ist die GmbH & Co. KG. Dabei ist die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin; sie muss nicht am Gesellschaftskapital des Fonds beteiligt sein, und ihre Geschäftsführer müssen nicht aus der Filmbranche kommen. Kommanditisten sind die einzelnen Anleger. Ein wesentliches Motiv für diese Anlageform spielte in der Vergangenheit die so genannte Verlustzuweisung für den Anleger. Im ersten Jahr der Investition waren steuerliche Verluste bis zu 100 % der Kapitaleinlage üblich. Diese Möglichkeit zur Steuerersparnis durch Verlustvortrag wurde Ende 2005 beseitigt, so dass ein Investment in solche „Steuersparfonds“ weniger interessant wurde.
New EnergyInvestiert wird vor allem in die Energiegewinnung aus Erneuerbarer Energie (Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie). Der Ertrag bei Energiefonds wird im wesentlichen durch den Energieertrag bestimmt. DieFremdkapitalzinsen sind zwar die höchsten Posten bei den Kosten. Sie sind aber meist über einen langen Zeitraum fix und können nicht operativ beeinflusst werden.
Private EquityPrivate Equity (deutsch Außerbörsliches Eigenkapital) ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten (Börsen) handelbar ist. Die Kapitalgeber können private oder institutionelle Anleger sein; häufig sind es auf diese Beteiligungsform spezialisierte Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Wird das Kapital jungen innovativen Unternehmen bereitgestellt, die naturgemäß ein hohes Risiko aber auch entsprechende Wachstumschancen in sich bergen, so spricht man von Risikokapital oder Wagniskapital (englisch „venture capital“). Für die Begriffe Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Wagnisfinanzierungsgesellschaft werden heute häufig die Sprachkonstrukte „Private-Equity-Gesellschaft“ (PEG) und „Venture-Capital-Gesellschaft“ (VCG) verwendet. Die PEG suchen gezielt Unternehmen aus, deren Rendite-Risiko-Verhältnis günstig ist. Charakterisiert ist diese Situation zum einen dadurch, dass das ideale Zielunternehmen (Target) hohe und stabile Cash-Flows aufweist. Darüber sollte es über Markteintrittsbarrieren für potentielle Konkurrenten verfügen. Hinsichtlich seines Kapitalbedarfs für das laufende Geschäft bestehen keine größeren Ansprüche (etwa für Neuinvestitionen bzw. Forschung und Entwicklung). PE-Transaktionen werden mehrfach in Form eines "Leveraged Buy Out" (LBO) vollzogen. Darunter ist zu verstehen, dass die Beteiligung durch einen hohen Anteil an Fremdkapital realisiert wird. Auch wenn die jeweilige PEG finanzielle Eigenmittel gesammelt hat, wird sie für eine Beteiligung weitgehend Fremdkapitalheranziehen. Dazu ein Beispiel:Selbst wenn eine PEG, die über ein Fondsvolumen von beispielsweise1 Mrd. Euro verfügt, eine Beteiligung zu einem Preis von 400 Mio. Euro erwirbt, wird sie so weit möglich nur 100 Mio. Euro aus ihren gesammelten Eigenmitteln aufwenden; die restlichen 300 Mio. Euro werden durch Fremdkapital (in der Regel eine Kombination von Bankkrediten und -darlehen, Schuldverschreibungen und sogenanntem Mezzanine-Kapital) finanziert. Dadurch wird die Rendite des eingesetzten Kapitals gesteigert (Leverage-Effekt).
FlugzeugfondsBei Flugzeugfonds handelt es sich meistens um Sale-and-Lease-back Geschäft. Die Fondsgesellschaft (der sog. Initiator) erwirbt ein Flugzeug aus der Flotte einer Fluggesellschaft und vermietet („least“) es an die Fluggesellschaft zurück, die es weiter nutzen kann. Manche Flugzeugfonds investieren auch in mehrere Flugzeuge. Die Erträge für den Anleger (den Eigenkapitalgeber) kommen aus den Leasingzahlungen der Fluggesellschaft. Ähnlich wie bei einem Schiff oder auch einer Immobilie wird das Investitionsobjekt also „vermietet“. Die Leasingzahlungen („Mietzahlungen“) der Fluggesellschaft begründen die Rückflüsse und somit die Rendite des Anlegers. Fluggesellschaften nutzen diese Sale-and-lease-back Geschäfte für bilanzpolitische Maßnahmen, da Operate-Leasingobjekte nicht in der Bilanz des Leasingnehmers (also der Fluggesellschaft) ausgewiesen werden müssen, sondern auf Seiten des Leasinggebers (dem Initiator) bilanziert werden. |