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Begriffserklärung
Bei den geschlossenen Fonds kann in der Regel, anders als bei Investmentfonds, nur in einem bestimmten Platzierungszeitrauminvestiert werden, danach wird der Fonds geschlossen. Der Erwerbereines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Unternehmer (in der
Regel Kommanditist) mit entsprechenden Chancen und Risiken.
Gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind neben Immobilien beispielsweise auch Schiffe (Schiffsfonds), Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (zum Beispiel Windkraftanlagen) und Filme (Medienfonds). Windkraft- und Biogasfonds werden wegen ihrer Anlageschwerpunkte auch alternative Anlagen genannt.
Außerdem gibt es geschlossene Fonds, die in Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen (US-Life, Britische Leben, Deutsche Leben) investieren und schließlich sind auch die Venture-Capital oder Private-Equity-Gesellschaftenzu erwähnen. In Summe sind so z. B. in den Jahren 2003 bis 2008
bundesweit jährlich über 10 Mrd. Euro in geschlossenen Fonds investiertworden.
Da der Markt der geschlossenen Fonds außer der Prospekthaftung keiner staatlichen Kontrolle unterlag, sprach man hier auch vom grauen Kapitalmarkt. Als Kontrollinstrument mittlerweile durchgesetzt hat sich der Prospektierungsstandard gemäß IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer),der sich bei geschlossenen Fonds IDW S4 nennt.
Zudem muss jederInitiator geschlossener Fonds vor Vertriebsstart eine
Prospektgenehmigung der BaFin einholen, welche jedoch lediglich
attestiert, dass die Prospektierung formgemäß erfolgt ist. Eine
betriebswirtschaftliche Prüfung erfolgt nicht durch die BaFin.
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