Steuerliche Aspekte

Die steuerliche Behandlung geschlossener Fonds hängt von der Tätigkeit des Fonds und seiner Rechtsform ab. In der Regel hat der Anleger entweder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, in selteneren Fällen kann er auch Sonstige Einkünfte oder Einkünfte aus Kapitalvermögen haben.

Geschlossene Fonds wurden bis 2005 regelmäßig als Steuersparmodelle konzipiert. Die Steuerersparnis wurde bei geschlossenen Immobilienfonds durch hohe Sonderabschreibungen erreicht. Sonderabschreibungen erlaubten das Berlinfördergesetz (BerlinFG) zur Förderung West-Berlins sowie das Fördergebietsgesetz(FördGG) zur Förderung des Aufbaus in den Neuen Bundesländern.

BeiMedienfonds wurde die Steuerersparnis durch das Verbot der Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern erreicht (§ 5 Abs. 2 Einkommensteuergesetz ). Das hergestellte Filmrecht darf nicht aktiviert werden, so sind die gesamten Herstellungskosten des jeweiligen Films sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Bei Schiffsfonds ist es die Tonnagebesteuerung, eine pauschale, auf die Größe des Schiffs (Tonnage) bezogeneEinkommensteuer, die Steuerersparnis möglich.

Der Bundesfinanzministerhat immer wieder versucht durch Erlasse (sog. BMF-Schreiben) die steuerliche Veranlagung der Fonds zu regulieren. Letztendlich sind die Steuersparmodelle durch die Einführung des § 15 b Einkommensteuergesetz im Jahr 2005 überwiegend unmöglich gemacht worden.

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